Rechtsprechung
OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2356 Abs. 2 Satz 2; FGG § 19
Verlangen des Nachlassgerichts nach eidesstattlicher Versicherung auch bei als Erbin eingesetzter Stiftung, die die Erblasserin nicht kannte, nicht ermessensfehlerhaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzicht auf die eidesstattliche Versicherung bei der Erteilung eines Erbscheins als Ermessensentscheidung des Nachlassgerichts; Kein Verzicht auf die eidesstattliche Versicherung als Ermessensfehler bei einer sozialen Einrichtung als Alleineinerbe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 04.07.2006 - 63 VI 4217/06
- LG München I, 17.08.2006 - 16 T 13411/06
- OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 665
- DNotZ 2007, 136
- FGPrax 2007, 29
- FamRZ 2008, 819
- Rpfleger 2007, 201
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 15.11.2005 - 31 Wx 56/05
"Eidesstattliche Versicherung" vor ausländischem Notar kann für deutschen …
Auszug aus OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06
Eine Überprüfung dieser Entscheidung des Nachlassgerichts könnte zwar auch nach Instanz beendender Entscheidung - d.h. nach Zurückweisung des Erbscheinsantrags wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung - im Rahmen des dann zulässigen Beschwerderechtszugs erfolgen (vgl. OLG Köln DNotZ 1959, 213; OLG Frankfurt FGPrax 1996, 190; OLG Schleswig FamRZ 2001, 583; OLG München FGPrax 2006, 27 ). - OLG Frankfurt, 10.06.1996 - 20 W 142/96
Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins; Formgerechte eidesstattliche …
Auszug aus OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06
Eine Überprüfung dieser Entscheidung des Nachlassgerichts könnte zwar auch nach Instanz beendender Entscheidung - d.h. nach Zurückweisung des Erbscheinsantrags wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung - im Rahmen des dann zulässigen Beschwerderechtszugs erfolgen (vgl. OLG Köln DNotZ 1959, 213; OLG Frankfurt FGPrax 1996, 190; OLG Schleswig FamRZ 2001, 583; OLG München FGPrax 2006, 27 ). - OLG Hamm, 08.07.1992 - 15 W 138/92
Inhalt des Erbscheinsantrags des überlebenden Ehegatten
Auszug aus OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06
Diese Entscheidung stellt eine im Rahmen des Erbscheinsverfahrens ergangene Zwischenverfügung dar, die auf ein der Erbscheinserteilung einstweilen noch entgegenstehendes, behebbares Hindernis hinweist und für den Fall, dass das Hindernis nicht behoben wird, die Ablehnung des Erbscheinsantrags ankündigt; eine solche Zwischenverfügung ist mit der Beschwerde anfechtbar (vgl. KG JFG 12, 207; KG OLGZ 1967, 247; OLG Hamm NJW-RR 1992, 1483 ;… Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rn. 24;… Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 9, 15b;… Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 19 FGG Rn. 7;… Palandt/Edenhofer BGB 65. Aufl. § 2356 Rn. 15;… Erman/Schlüter BGB 11. Aufl. § 2356 Rn. 6;… a.A. Zimmermann, Erbschein und Erbscheinsverfahren Rn. 118). - OLG Schleswig, 29.06.2000 - 3 W 28/00
Erlass einer eidesstattlichen Versicherung durch das Nachlassgericht
Auszug aus OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06
Eine Überprüfung dieser Entscheidung des Nachlassgerichts könnte zwar auch nach Instanz beendender Entscheidung - d.h. nach Zurückweisung des Erbscheinsantrags wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung - im Rahmen des dann zulässigen Beschwerderechtszugs erfolgen (vgl. OLG Köln DNotZ 1959, 213; OLG Frankfurt FGPrax 1996, 190; OLG Schleswig FamRZ 2001, 583; OLG München FGPrax 2006, 27 ).
- OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 17/14
Erbscheinsverfahren: Voraussetzungen für ein Absehen von der eidesstattlichen …
Sie stützt sich ausweislich der dazu angegebenen Fundstelle auf eine Entscheidung des OLG München aus dem Jahre 2006, die noch zum FGG erging und - nach damaliger Rechtslage zutreffend - darauf abstellt, dass die Entscheidung über den Erlass der Eidesstattlichen Versicherung eine Zwischenverfügung und eine solche mit der Beschwerde anfechtbar sei (OLG München NJW-RR 2007, 665, 665 f).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 10.01.2006 - 3 U 6/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verfügung über den Verkaufserlös in Form einer Schenkung unter Lebenden; Verteilung des Kaufpreises aus dem Verkauf eines bebauten Grundstücks; Geltendmachung eines Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung; Willen zur teilweisen im Schenkungsweg vereinbarten ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 139 § 242 § 2290
Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Vertragsunwirksamkeit nach § 139 BGB - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 06.01.2005 - 7 O 255/04
- OLG Schleswig, 10.01.2006 - 3 U 6/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1665
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.1997 - IX ZR 133/96
Behandlung eines teilweise formunwirksamen Bürgschaftsvertrages
Auszug aus OLG Schleswig, 10.01.2006 - 3 U 6/05
Eine treuwidrige Berufung auf die Gesamtnichtigkeit eines Vertrages wird insbesondere dann angenommen, wenn die nichtige Bestimmung bei der Durchführung des Vertrages bedeutungslos geblieben ist oder wenn sie allein die andere - am Vertrag festhaltende - Vertragspartei begünstigt (BGH NJW-RR 1997, 684, 686 und NJW 1983, 1587, 1589;… MüKo zum BGB, a. a. O., § 139 Rn. 33;… Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 139 Rn. 16).
- LG München I, 10.12.2009 - 5 HKO 13261/08
Aktiengesellschaft: Anforderungen an einen hinreichend bestimmten …
Voraussetzung hierfür ist indes, dass die Parteien die mehreren rechtsgeschäftlichen Akte in einer Art und Weise zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft verbinden, dass diese miteinander stehen und fallen sollen (vgl. BGHZ 50, 8, 13; BGH NJW 1983, 2027, 2028; OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1665, 1666;… Staudinger-Roth, BGB, Neubearb. 2003, Rdn. 39 zu § 139). - BFH, 09.03.2011 - X B 193/10
Abänderbarkeit der in einer Verfügung von Todes wegen begründeten wiederkehrenden …
a) Eine Abweichung des FG-Urteils von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 9. November 1978 8 W 564/78 (OLGZ 1979, 129) bzw. des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 10. Januar 2006 3 U 6/05 (Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungsreport Zivilrecht 2006, 1665) hat die Klägerin nicht entsprechend den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt. - KG, 24.02.2014 - 8 U 157/12
Testamentsvollstreckung: Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers …
Begünstigt die unwirksame Bestimmung nur eine Partei (Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung, Bestellung einer Sicherheit) und will diese am Vertrag im Übrigen festhalten, kann die Geltendmachung der Gesamtnichtigkeit durch die Gegenpartei gegen § 242 BGB verstoßen (vgl. BGH NJW 1967, 245; NJW 1993, 1589; NJW-RR 1997, 684; Schleswig NJW-RR 2006, 1665;… vgl. Palandt/Ellenberger, § 139 BGB, Rdnr. 16). - OLG Stuttgart, 17.09.2008 - 14 U 10/08
Geltendmachung eines Abfindungsanspruches des Geschäftsführers einer GmbH unter …
Auch die vom Kläger zitierten Entscheidungen (BGH NJW-RR 1997, 684; OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1665) stellen diese Voraussetzung nicht in Frage.
Rechtsprechung
KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Abschluss eines Mietvertrages über genau bezeichnete Räume; Verpflichtung des Mieter zum Umzug nach Fertigstellung neuer Flächen in einem neuen Gebäude; Wahrung der Schriftform bei nicht genauer Raumangabe der neuen Flächen; Beendigung des Mietverhältnisses
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schriftform beim Gewerberaum bei vorab vereinbartem Umzug in neue Räume; fristlose und ordentliche Kündigung; Nutzfläche; Bestimmbarkeit des Mietobjekts; rechtzeitige Gebrauchsgewährung; Rücktritt vom Mietvertrag; Vermietung vom Reißbrett
- Judicialis
BGB § 550 Satz 1
- rechtsportal.de
BGB § 550 Satz 1
Anforderungen an die Bestimmtheit des Vertragsgegenstandes bei Schriftformerfordernis des Mietvertrages nach § 550 S. 1 BGB - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietvertrag über genau bezeichnete Räume und anschließenden Umzug
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Falsche Angaben zur Höhe der Nebenkosten - fristlose Kündigung?
- schluender.info (Kurzinformation)
Fallstricke der Schriftform bei langfristigen Mietverträgen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mietvertrag mit Pflicht zur Übernahme künftiger Neubauflächen kann Schriftform verletzen! (IMR 2007, 46)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.01.2006 - 12 O 192/05
- KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 519
- NZM 2007, 248
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03
Vereinbarung zu geringer Nebenkostenvorauszahlungen bleibt für Vermieter in der …
Auszug aus KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06
Eine solche Pflichtverletzung des Vermieters ist nur zu bejahen, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (BGH NJW 2004, 1102; BGH, NJW 2004, 2674). - BGH, 02.11.2005 - XII ZR 233/03
Einhaltung der Schriftform bei Mietvertrag mit einer BGB -Gesellschaft
Auszug aus KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06
Dabei ist entscheidend, dass der Inhalt bestimmbar bleibt (BGH, NJW 2006, 140). - BGH, 28.04.2004 - XII ZR 21/02
Rechtsfolgen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen
Auszug aus KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06
Eine solche Pflichtverletzung des Vermieters ist nur zu bejahen, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (BGH NJW 2004, 1102; BGH, NJW 2004, 2674). - LG Düsseldorf, 03.01.2002 - 21 S 609/00
Auszug aus KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06
Die Klägerin hat auch kein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB wegen falscher Angaben zur Höhe der Nebenkosten (…vgl. hierzu Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. Auflage, § 535, Rdnr.95; LG Düsseldorf, NZM 2002, 604; LG Hamburg, ZMR 2003, 683). - LG Hamburg, 06.03.2003 - 409 O 147/02
Kündigung wegen hoher Betriebskosten
Auszug aus KG, 17.08.2006 - 8 U 33/06
Die Klägerin hat auch kein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB wegen falscher Angaben zur Höhe der Nebenkosten (…vgl. hierzu Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. Auflage, § 535, Rdnr.95; LG Düsseldorf, NZM 2002, 604; LG Hamburg, ZMR 2003, 683).
- LG Magdeburg, 13.02.2008 - 5 O 1879/07
Räumungsklage gegen Narvik in der Grünen Zitadelle Magdeburg erfolgreich
Stellt der Mieter Fragen oder macht der Vermieter von sich aus Aussagen in Bezug auf das Mietobjekt, so müssen dessen Angabe richtig und vollständig sein (…BGH Urteil vom 28.4. 2004 - XII ZR 21/02, a.a.O.; vgl. Senatsurteil vom 17.8. 2006 - 8 U 33/06, OLG-Report 2007, 126 = NZM 2007, 248).". - KG, 05.07.2007 - 8 U 182/06
Einhaltung der Schriftform bei einem befristeten Mietvertrag: Angemessene Frist …
Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des Senats vom 17. August 2006 - 8 U 33/06 (OLG Report 2007, 126 = NZM 2007, 248) beruft, ist der dortige Fall mit dem hier zur Entscheidung anstehenden nicht vergleichbar. - KG, 25.06.2007 - 8 U 208/06
Gewerberaummiete: Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über die Höhe der …
Stellt der Mieter Fragen oder macht der Vermieter von sich aus Aussagen in Bezug auf das Mietobjekt, so müssen dessen Angabe richtig und vollständig sein (…BGH Urteil vom 28. April 2004 - XII ZR 21/02, a.a.O.; vgl. Senatsurteil vom 17. August 2006 - 8 U 33/06, OLG- Report 2007, 126 = NZM 2007, 248).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 16 WF 192/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verfahren über die mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung eines Kindes: Nicht sorgeberechtigter Vater als formell Beteiligter; Prozesskostenhilfe für den formell Beteiligten
- Wolters Kluwer
Formell Beteiligter im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Verlängerung einer geschlossenen Unterbringung bei einer unter Personensorge des Jugendamtes stehenden Person; Fehlen einer Verfahrensbeteiligung aufgrund einer nicht vorhandenen elterlichen Sorge
- Judicialis
BGB § 1631 b; ; FGG § 14; ; FGG §§ 70 ff; ; FGG § 70 d; ; FGG § 70 m
- ra.de
- rechtsportal.de
Prozesskostenhilfe: Bewilligung zugunsten formell beteiligter Personen im FGG -Verfahren ohne ihnen an sich zustende Verfahrensrechte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 27.10.2006 - 4 F 326/06
- OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 16 WF 192/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 746
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 16 WF 91/03
Prozesskostenhilfe: Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch bei Zustimmung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 16 WF 192/06
Ebenso wie beim Verfahren nach § 1666 BGB (hierzu: Senat, FamRZ 2004, 706), hat ein Elternteil die Möglichkeit - und durfte der Vater eine solche Möglichkeit für sich in Anspruch nehmen -, erforderliche Maßnahmen durch Zustimmung hierzu vor Gericht zu unterstützen.
- OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 5 UF 140/07
Unterbringung einer Minderjährigen: Beschwerderecht der Kindesmutter, der das …
An der formellen Beteiligung der Beschwerdeführerin im familiengerichtlichen Verfahren besteht angesichts der Sachbehandlung durch das Familiengericht (Aufführung als Beteiligte im Rubrum des Beschlusses, Zustellung des Beschlusses, Zuleitung des gesamten Schriftwechsels und Anhörung) kein Zweifel (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 746, das für diesen Fall die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bejaht). - OLG Hamm, 25.01.2007 - 2 UF 258/06
elterliche Sorge, Beschwerde gegen Genehmigung der Unterbringung nach § 1631 b …
Allein das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind begründet keine Beschwerdebefugnis, weil § 57 Abs. 1 Nr. 8 und 9 FGG gem. §§ 57 Abs. 2, 64 Abs. 3 S. 3, 70 m FGG keine Anwendung finden (vgl. hierzu etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2006 - 16 WF 192/06 -;OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.12.2005 - 6 UF 228/05 - FamRZ 2006, 802; OLG Hamm, 11. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 30.7.2003 - 11 WF 35/03 - FamRZ 2004, 887).